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GesellschaftWirtschaft

Personensuche und Personenüberwachung: Aufgabenfelder von Detekteien

PersonenüberwachungPersonensuche und Personenüberwachung: Aufgabenfelder von Detekteien Foto: © Andrey Popov #609399657 – stock.adobe.com

Personensuchen oder Personenüberwachungen sind einige der am häufigsten auftretenden Aufgabenbereiche von Detektiven. Während sich Detekteien bei einer Personensuche bewusst auf die Suche nach einem oder mehreren Menschen begeben, ist bei einer Personenüberwachung absolute Diskretion gefragt.

Viele Gründe für vermisste Personen

Die Liste vermisster Personen reicht von Familienmitgliedern über ehemalige Freunde bis hin zu Kollegen. Doch oftmals tauchen auch Menschen unter, die aufgrund von Schulden oder des berechtigten Verdachts auf eine Straftat „vom Radar verschwinden“ möchten.
Die Polizei wird in aller Regel zu Rate gezogen, wenn von schwerwiegenden Straftaten oder der Aufklärung von Verbrechen die Rede ist.

Je nach Sachverhalt ist zusätzlich oder ersatzweise die Unterstützung durch eine Detektei erforderlich, um eine oder mehrere vermisste Personen aufzuspüren.

Viele Gründe für vermisste Personen
Viele Gründe für vermisste Personen Foto: © Sulamith Sallmann #432175811 – stock.adobe.com

Private oder wirtschaftliche Interessen

Privatpersonen und Unternehmen sind dazu berechtigt, Detekteien mit einer Personensuche zu beauftragen. Häufig ist ein qualifizierter Detektiv erforderlich, um einen abgängigen Schuldner zu finden oder hilfreiche Informationen über Familienangelegenheiten zu erhalten.

Weitere Gründe sind Angelegenheiten des Privat- oder Zivilrechts, falls Sorge- und Unterhaltsrecht oder Ehe- und Partnerschaftsrecht verletzt wird. Eine Personensuche ist ebenfalls im Bereich des Straf- oder Wirtschaftsrechts notwendig, falls ein berechtigter Verdacht auf Wirtschaftskriminalität besteht.

Detekteien mit Personensuche beauftragen
Privatpersonen und Unternehmen sind dazu berechtigt, Detekteien mit einer Personensuche zu beauftragen Foto: © Paul Bradbury/KOTO #357273661 – stock.adobe.com

Das Bundesdatenschutzgesetz entscheidet

Während bei wirtschaftlichen Gründen genügend Anhaltspunkte für eine Personensuche bestehen, ist die Suche nach einem verlorenen Partner, einem Freund oder der Jugendliebe zumeist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Problematisch ist in diesem Fall, dass die Auftraggeber zumeist kein berechtigtes Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz über den Erhalt personenbezogener Daten oder über die Bekanntgabe des neuen Aufenthaltsorts haben.

In dieser Situation überwiegen die Persönlichkeitsrechte der vermissten Person im Vergleich zum persönlichen Anliegen der Suchenden.

Deutliche Unterschiede beim Zeitraum

Zudem unterscheidet sich die Art der Suche nach dem Zeitraum, seit dem die Personen vermisst werden. Unterschiede gibt es dennoch zwischen säumigen Schuldnern wie Kindesvätern mit Unterhaltsverpflichtung oder Geschäftspartnern und Bekannten, Nachbarn oder Angestellten, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erreichbar sind.
Viele Personensuchen beziehen sich zudem auf abgängige oder als vermisst gemeldete Schutzbefohlene wie Kinder, Jugendliche, pflegebedürftige Angehörige oder Partner:innen, die nicht wieder nach Hause zurückgekehrt sind.

Vermisst gemeldete Schutzbefohlene wie Kinde
Viele Personensuchen beziehen sich zudem auf abgängige oder als vermisst gemeldete Schutzbefohlene wie Kinder, Jugendliche, pflegebedürftige Angehörige oder Partner:innen, die nicht wieder nach Hause zurückgekehrt sind Foto: © Ivan Zhdan #206871326 – stock.adobe.com

Akuter Bedarf in dringenden Fällen

Insbesondere in dringenden Fällen ist es wichtig, die vermissten Personen so schnell wie möglich wiederzufinden. Eltern sind darüber besorgt, dass ihr verlorenes Kind ernsthaft in Gefahr sein könnte oder andernfalls in ernsthafte Schwierigkeiten geraten ist.

Erhalten Gläubiger oder unterhaltsberechtigte Personen nicht die erforderlichen Zahlungen, ist deren Existenz oftmals bedroht.

Die Chancen für die Suche von einer Straftat verdächtigten Person erhöhen sich deutlich, wenn diese so schnell wie möglich erfolgt. In dem Fall haben verdächtige Personen weniger Zeit, ihre Spuren zu verwischen oder gar dauerhaft unterzutauchen.

Ist der Aufenthaltsort einer vermissten oder verschollenen Person hingegen seit mehreren Jahren unbekannt oder bestand zu dem Menschen noch nie ein persönlicher Kontakt, ist eine erfolgreiche Suche zumeist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. In vielen Fällen kennen suchende Personen nur deren Namen, die sich infolge einer Adoption oder Hochzeit jedoch geändert haben könnten.
Bei einer Ermittlung von Erben oder einer Familienzusammenführung ist häufig eine Suche im In- und Ausland erforderlich. In dieser Situation haben renommierte Detekteien zumeist effektive Mittel und Methoden.

So funktioniert die Suche nach einer vermissten Person

Detektive führen eine nationale oder internationale Suche nach vermissten Personen durch. Die Suche schließt zumeist eine Ermittlung und Observation ein. Zumeist ist es nicht nur erforderlich, eine ladungsfähige Anschrift oder den derzeitigen Aufenthaltsort einer Person ausfindig zu machen. Ist Klarheit über deren Lebensumstände erforderlich, bedarf es oftmals einer längeren Observation.

Generell sollten sich Kunden auf der Suche nach einer anderen Person vor Augen führen, dass nicht jedermann jede Person suchen darf. Bei einer Personensuche müssen sich Detektive stets an geltendes Recht halten, um Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte der suchenden Person nicht zu verletzen. Gesammelte Beweise sind nur dann vor Gericht gültig, falls die Ermittler absolut rechtskonform agieren.
Diese Vorgehensweise zieht einen Nachweis der Auftraggeber darüber ein, tatsächlich ein berechtigtes Interesse an der Personensuche zu haben. Dementsprechend dürfen Detektive nicht tätig werden, falls kein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzgebers nachweisbar ist.

Observation
Die Suche schließt zumeist eine Ermittlung und Observation ein Foto: © Stock 4 You #606455594 – stock.adobe.com

Diskretes Verhalten bei einer Personenüberwachung

Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet fokussiert sich auf die Personenüberwachung. Bei dieser Tätigkeit agieren Ermittler besonders diskret, indem sie die jeweilige Person aus sicherer Distanz beobachten – beispielsweise durch Überwachungen zu Fuß oder in neutralen Fahrzeugen. Ein wichtiges Ziel der Personenüberwachung besteht darin, nicht entdeckt oder enttarnt zu werden und dennoch verwertbare Resultate zu erarbeiten. Dieses Vorhaben gelingt am besten dann, wenn mehrere Detektive kooperieren.

Ein einziger Ermittler ist zumeist nicht dazu in der Lage, langfristig ausgelegte Observationen durchzuführen oder eine andere Person rund um die Uhr zu beobachten.

Stattdessen ist intelligent geplante und ausgeführte Teamarbeit eine wichtige Basis. Dadurch haben mehrere Detektive die Möglichkeit, sich bei der Personenüberwachung abzuwechseln oder die Person auch unter schwierigen Umständen besser im Auge zu behalten.

Geläufige Gründe für eine Personenüberwachung

Eine Personenobservation zielt darauf ab, umfassende Einblicke in den Tagesablauf, die Lebensumstände, finanzielle Situation sowie über private und geschäftliche Kontakte zu erhalten. Indem Privatdetektive die jeweilige Person intensiv beobachten, erhalten sie automatisch Einblicke in verschiedene Abläufe und können dadurch Beweise für die entsprechende Situation sammeln. Oftmals werden Personenüberwachungen bei säumigen Schuldnern durchgeführt, um Hinweise auf deren Bonität zu finden.

Ein weiterer häufiger Grund sind Observationen von Ehepartnern oder ehemaligen Partnern bei Verdacht auf Unterhaltsbetrug oder Untreue. Darüber hinaus kümmern sich Detektive vermehrt um Mitarbeiterüberwachungen, falls ein berechtigter Verdacht auf Diebstahl, Lohnfortzahlungsbetrug, Schwarzarbeit oder Spesenbetrug im Raum steht.

Gründe für eine Personenüberwachung
Eine Personenobservation zielt darauf ab, umfassende Einblicke in den Tagesablauf, die Lebensumstände, finanzielle Situation sowie über private und geschäftliche Kontakte zu erhalten Foto: © Andrey Popov #165903501 – stock.adobe.com

Geläufige legale Methoden einer Personenüberwachung

Auch bei berechtigtem Interesse an Ermittlungsergebnissen dürfen Detektive nicht einfach alle verfügbaren Methoden ausschöpfen. Zumeist ist eine Nutzung klassischer Observationswerkzeuge wie Kameras für eine Dokumentation der Personenüberwachung erlaubt. Die gleiche gesetzliche Grundlage gilt für eine Personenüberwachung durch Detektive vor Ort, die sich an allen gängigen rechtlichen Bestimmungen orientieren. Im Normalfall ist ein Eindringen in den sogenannten „höchstpersönlichen Lebensbereich“ untersagt.

Hierbei ist vom Wohnraum der zu überwachenden Person die Rede.

Heimliche Verfolgungen mit GPS-Sendern sind übrigens illegal. Seriösen Detektiven ist es generell untersagt, GPS-Sender an Fahrzeugen der Autos der Zielpersonen anzubringen.
Bei einer Observation von Telefon- oder Kommunikationsdaten ohne Zustimmung der jeweiligen Person machen sich Detekteien ebenfalls strafbar.

Rechtliche Voraussetzungen

Für eine Personenüberwachung gilt ebenso wie für die Personensuche, dass die Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Observation nachweisen können. Von berechtigtem Interesse ist bei einer Personensuche erfahrungsgemäß die Rede, wenn die Vermissten minderjährige Personen sind oder berechtigte Forderungen, Ansprüche oder strafrechtliche Konsequenzen im Raum stehen.
Typische Fälle sind ein bestehender Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Schwarzarbeit, Unterhaltsbetrug oder eheliche Untreue. Vor Beginn der Personensuche ist es sinnvoll abzuklären, welche Optionen die Auftraggeber im Einzelfall haben und welche Methoden die jeweiligen Detekteien vorschlagen.

Doch auch für eine Personenüberwachung sollten Detektive die Lage im Vorfeld überprüfen und beraten. Besteht laut Gesetzgeber kein berechtigtes Interesse, dürfen Detekteien auch nicht tätig werden. Dieser Umstand ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass Persönlichkeitsrechte, die Privatsphäre und Daten bundesweit streng geschützt sind. Aus dem Grund ist eine Personenüberwachung ohne plausiblen Verdacht auf strafbare oder rechtswidrige Handlungen auch generell untersagt.